# Partner-Bedingungen (Inkmirra Partner-Prämie)

Stand: 09.10.2026

Entwurf: Dieser Text ist noch nicht anwaltlich geprüft. Markierte Angaben in eckigen Klammern werden noch ergänzt.

**ENTWURF – anwaltliche Prüfung ausstehend.** Version 2026-10-15-entwurf.

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme von Artists und Studios an der Inkmirra Partner-Prämie. Anbieter ist Jacobi & Myadam GbR, Teutonenstraße 74, 12524 Berlin, Deutschland („wir“). Kontakt: [inkmirra@think3ddd.de](mailto:inkmirra@think3ddd.de). Ergänzend gelten unsere [AGB](https://inkmirra.think3ddd.de/agb); bei Widersprüchen gehen diese Partner-Bedingungen vor.

## § 1 Teilnahme

1. Teilnehmen können Artists und Studios mit einem freigeschalteten **Geschäftskonto** bei Inkmirra („Partner“). Bei Studios ist das Studio-Konto Partner; Prämien aus Käufen über Studio-Mitglieder stehen dem Studio-Guthaben zu.
2. **Plattformen** (Kontotyp Plattform) und von Plattformen verwaltete Artists sind ausgenommen. Für sie gelten gesonderte Verträge.
3. Die Teilnahme beginnt mit der Annahme dieser Bedingungen im Partner-Bereich und den Angaben zum Umsatzsteuerstatus (§ 8). Käufe werden ab dem ersten zuordenbaren Kauf gezählt; Prämien schreiben wir erst nach Annahme und vollständigen Angaben gut.
4. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Käufen oder Prämien besteht nicht.

## § 2 Zählende Verkäufe

1. Als Verkauf zählen **bezahlte** Käufe bei Inkmirra durch Kundinnen und Kunden, die der Partner zu Inkmirra gebracht hat („Endkunden“): Käufe über den QR-Code des Partners, bezahlte Übernahmen eines Tattoos vom Partner sowie eigene Käufe der Endkunden (z. B. Scans, Pakete, Ink Collector einschließlich Verlängerungen, Freischaltungen, Geschenkgutscheine).
2. Ein Endkunde ist dem Partner zugeordnet, wenn sein Konto über den QR-Code, eine Übernahme oder einen Code des Partners angelegt wurde oder sein erster Kauf über den Partner erfolgte. **Die erste Zuordnung gilt**; sie wird nicht auf einen anderen Partner übertragen.
3. Käufe eines Endkunden zählen bis **12 Monate nach seinem letzten zugeordneten Kauf** (rollierend).
4. Es zählt nur der tatsächlich gezahlte Betrag. Käufe, die vollständig mit Gutschein- oder Code-Guthaben oder mit einem Rabatt von 100 % bezahlt wurden, zählen nicht.

## § 3 Ausschlüsse und Missbrauch

1. Nicht gezählt werden Käufe von Geschäftskunden (Artist-, Studio- und Plattform-Konten, Konten mit USt-IdNr.), Käufe des Partners selbst, seines Guthabens oder seiner Studio-Mitglieder sowie Käufe mit demselben Zahlungskonto oder derselben Zahlungskarte wie der Partner.
2. Je Endkunde, Partner und Kalendermonat zählt **höchstens ein Verkauf**. Je Partner werden höchstens **20 Bonus-Scans pro Kalendermonat** gutgeschrieben; darüber hinausgehendes Guthaben bleibt stehen.
3. Missbräuchlich sind insbesondere eigene, abgesprochene oder fingierte Käufe nur zur Erzeugung von Prämien, das Anlegen von Konten für Dritte ohne deren Wissen und das Umgehen der Regeln dieses Paragrafen. In diesen Fällen dürfen wir Prämien zurückbuchen, die Teilnahme aussetzen oder aus wichtigem Grund beenden.

## § 4 Prämienhöhe und Stufen

Die Prämie je gezähltem Verkauf richtet sich nach der Geschäftsbeziehung des Partners **zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkauf gezählt wird**. Spätere Tarifwechsel ändern bereits verdiente Prämien nicht. Alle Beträge sind Nettobeträge.

| Geschäftsbeziehung | Prämie je Verkauf (netto) | etwa Verkäufe je Bonus-Scan |
| --- | --- | --- |
| ohne aktives Abo | 2,00 € | 6 |
| aktives Artist-Abo (Artist Starter, Artist, Artist Pro) | 2,00 € | 6 |
| aktives Studio-Abo | 2,40 € | 5 |
| Stufe Silber (ab 25 gezählten Verkäufen in den letzten 12 Monaten) | 2,40 € | 5 |
| Stufe Gold (ab 75 gezählten Verkäufen in den letzten 12 Monaten) | 2,40 € und Sichtbarkeits-Vorteile (z. B. Gold-Abzeichen, hervorgehobene Platzierung) | 5 |

1. Die Prämie beträgt höchstens **2,40 €** je Verkauf. Es gilt jeweils der höchste zutreffende Satz.
2. Die Stufen berechnen sich aus den gezählten Verkäufen der letzten 12 Monate. Fällt die Zahl unter die Grenze, gilt für künftige Verkäufe wieder der Satz nach der Geschäftsbeziehung.
3. **Willkommens-Bonus:** Nach Annahme dieser Bedingungen schreiben wir einmalig 2,00 € gut. **Starter-Bonus:** Mit dem dritten gezählten und abgerechneten Verkauf füllen wir das Partner-Guthaben einmalig auf den Wert eines Scans auf, sodass der erste Bonus-Scan nach drei Verkäufen entsteht.
4. Den aktuellen Satz, die Stufe und den Fortschritt zeigen wir im Partner-Bereich.

## § 5 Haltefrist und Rückbuchung

1. Eine Prämie ist zunächst vorgemerkt und wird **14 Tage** nach dem Kauf verfügbar, wenn der Kauf bis dahin nicht erstattet, widerrufen oder zurückgebucht (Chargeback) wurde.
2. Wird ein Kauf vor Ablauf der Haltefrist erstattet, widerrufen oder zurückgebucht, entfällt die Prämie.
3. Geschieht dies nach Ablauf der Haltefrist, buchen wir die Prämie zurück. Das Partner-Guthaben kann dadurch **negativ** werden; ein negativer Betrag wird mit künftigen Prämien verrechnet. Eine Zahlungspflicht des Partners entsteht dadurch nicht, außer bei Missbrauch (§ 3).
4. Wird eine Rückbuchung zugunsten von Inkmirra entschieden, schreiben wir die Prämie erneut gut.

## § 6 Einlösung

1. **Bonus-Scan (Standard).** Sobald das verfügbare Partner-Guthaben den Wert eines Scans erreicht (derzeit 11,99 € netto, Preis eines einzelnen Scans für Geschäftskunden), wandeln wir es automatisch in einen Bonus-Scan im Guthaben des Partners um. Ein Rest bleibt stehen.
2. **Gutschrift auf der Abo-Rechnung.** Partner mit einem aktiven bezahlten Artist- oder Studio-Abo können im Partner-Bereich wählen, dass Partner-Guthaben mit der nächsten Abo-Rechnung verrechnet wird, oder dies im Einzelfall anstoßen. Guthaben, das älter als 3 Monate ist, verrechnen wir automatisch mit der nächsten Abo-Rechnung. Die Abo-Rechnung wird in voller Höhe einschließlich Umsatzsteuer gestellt; die Prämie wird darauf als Guthaben angerechnet.
3. Verrechnet wird je Abo-Rechnung höchstens der niedrigste dieser Beträge: **50 % des Rechnungsbetrags**, **60 € netto pro Monat** sowie der Betrag, bei dem der Nettopreis je im Abrechnungszeitraum enthaltenem Scan nicht unter **5,00 €** sinkt. Ein Rest wird auf die folgenden Rechnungen vorgetragen.
4. Endet das Abo, findet keine weitere Verrechnung statt. Ein bereits für die Abo-Rechnung gebuchter, noch nicht verrechneter Betrag verfällt mit dem Ende des Abos; übriges Partner-Guthaben wird nach Abs. 1 eingelöst.

## § 7 Keine Auszahlung, keine Übertragung, Verfall

1. **Eine Auszahlung von Partner-Guthaben in Geld ist ausgeschlossen.** Partner-Guthaben und der Anspruch darauf sind nicht übertragbar und nicht verpfändbar.
2. Partner-Guthaben **verfällt 12 Monate nach seiner Gutschrift**, soweit es bis dahin nicht eingelöst wurde. Das Verfallsdatum zeigen wir im Partner-Bereich.
3. Mit der Löschung des Partner-Kontos verfällt nicht eingelöstes Partner-Guthaben. Vor der Löschung weisen wir darauf hin.
4. Bereits gutgeschriebene Bonus-Scans unterliegen den Regeln für Guthaben in unseren AGB.

## § 8 Abrechnung im Gutschriftverfahren, Steuerangaben

1. Die Prämie ist das Entgelt für die Vermittlung von Endkunden durch den Partner. Wir rechnen sie **monatlich durch Gutschrift** ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Partner ist damit einverstanden, dass wir die Abrechnung ausstellen.
2. Die Gutschrift enthält insbesondere eine fortlaufende Nummer, den Abrechnungszeitraum, die Leistungsbeschreibung „Vermittlung von Endkunden (Inkmirra Partner-Prämie)“, den Nettobetrag und – bei regelbesteuerten Partnern – die Umsatzsteuer, bei Kleinunternehmern den Hinweis auf § 19 UStG. Wir stellen sie im Partner-Bereich bereit und senden sie per E-Mail.
3. Der Partner kann dem Gutschriftverfahren **in Textform widersprechen**. Prämien rechnet er dann selbst durch Rechnung an uns ab; bis dahin schreiben wir keine weiteren Prämien gut.
4. Der Partner gibt im Partner-Bereich seinen **Umsatzsteuerstatus** (Kleinunternehmer nach § 19 UStG ja/nein), seine Steuernummer oder USt-IdNr. und seine Rechnungsadresse an und hält diese Angaben aktuell. Er prüft jede Gutschrift und teilt uns Fehler unverzüglich mit. Für Folgen falscher oder veralteter Angaben ist der Partner verantwortlich.
5. Für Partner mit Sitz in einem anderen EU-Staat kann die Steuerschuld auf den Partner übergehen (Reverse-Charge); wir weisen dies in der Gutschrift aus.

## § 9 Hinweis gegenüber Kundinnen und Kunden

1. Wir weisen Kundinnen und Kunden beim Kauf über den Partner (z. B. QR-Seite, Übernahme-Seite) und auf unseren Verkaufshilfen darauf hin, dass der Partner eine Prämie erhält: „Dein Studio ist Inkmirra-Partner und erhält für Käufe eine kleine Prämie.“
2. Wirbt der Partner selbst für Inkmirra (z. B. Aufsteller, Social Media, Nachsorge-Hinweise), macht er den kommerziellen Zweck kenntlich und weist auf die Prämie hin (§ 5a UWG). Er entfernt den Hinweis auf gedruckten Unterlagen von Inkmirra nicht.
3. Der Partner wirbt nicht mit unzulässigen Methoden, insbesondere nicht mit unverlangten E-Mails oder Nachrichten, und macht keine irreführenden Angaben über Inkmirra, Preise oder Leistungen.
4. Den Preis von Scans, die der Partner selbst als Code weitergibt, bestimmt er frei (siehe AGB § 8). Wir empfehlen 11,99 € (wie online).

## § 10 Datenschutz

1. Zur Berechnung der Prämie speichern wir, welchem Partner ein Endkunde zugeordnet ist und welche Käufe dafür gezählt wurden. Näheres steht in unserer [Datenschutzerklärung](https://inkmirra.think3ddd.de/datenschutz).
2. Der Partner erhält von uns **keine personenbezogenen Daten** über Käufe der Endkunden, sondern nur zusammengefasste, nicht personenbezogene Zahlen (z. B. Anzahl gezählter Verkäufe, Prämienhöhe, Stufe). Daten, die der Partner aus eigener Tätigkeit kennt (z. B. bei der Übergabe eines Scans), bleiben davon unberührt.
3. Die Angaben des Partners zum Umsatzsteuerstatus und die Gutschriften bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf (§ 147 AO, § 14b UStG).

## § 11 Änderungen des Programms

1. Wir dürfen Prämienhöhe, Stufen, Boni, Grenzen und Einlöse-Regeln mit Wirkung **für künftige Verkäufe** ändern. Änderungen kündigen wir mindestens **30 Tage** vorher in Textform an.
2. Bereits gezählte Verkäufe und gutgeschriebenes Partner-Guthaben bleiben von Änderungen unberührt, soweit nicht gesetzliche oder steuerliche Vorgaben eine Anpassung erfordern.
3. Ist der Partner mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er die Teilnahme zum Inkrafttreten kündigen (§ 12). Darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

## § 12 Laufzeit und Kündigung

1. Die Teilnahme läuft unbefristet. Partner und wir können sie jederzeit mit einer Frist von **30 Tagen** in Textform kündigen; der Partner auch im Partner-Bereich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Missbrauch nach § 3) bleibt unberührt.
2. Bis zum Ende der Teilnahme gezählte Verkäufe werden nach diesen Bedingungen abgerechnet. Danach entstehen keine neuen Prämien. Vorhandenes Partner-Guthaben kann bis zu seinem Verfall (§ 7) eingelöst werden; bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wegen Missbrauchs verfällt es.
3. Mit dem Ende des Geschäftskontos endet auch die Teilnahme.

## § 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
3. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

---

Quelle: https://inkmirra.think3ddd.de/partnerbedingungen · Inkmirra, ein Angebot von think3ddd (Jacobi & Myadam GbR) · Stand: 2026-11-02
